Allgemeine Geschäftsbedingungen

Griesers Hotel zur Post

Alte Schulgasse 3a – 86529 Schrobenhausen

 

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Griesers Hotel zur Post zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den Kunden
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.  § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Unserem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.Der Kunde ist verpflichtet, unserem Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels  in der Öffentlichkeit zu gefährden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Hotel verauslagt wird.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3. Unser Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung vorbehaltlich eine abweichenden Vereinbarung –
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 - 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung können im Vertrag
in Textform vereinbart werden.
6. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
im Sinne vorstehender Nr. 5 zu verlangen, soweit
Eine solche nicht bereits geleistet wurde.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Hotel aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Griesers Hotel zur Post
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn unser Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber uns in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt unser Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Grieser zur Post den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

V. Rücktritt von Griesers Hotel zur Post nicht genehmigte Veranstaltungen
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein; Allgemeine Geschäftsbedingungen des Griesers Hotel zur Post  für Hotelaufnahmeverträge (Stand: Januar 2017)
• Griesers Hotel zur Post begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• der  Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes  gesetzeswidrig ist,
3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
4. Der berechtigte Rücktritt vom Hotel oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch
Vom Hotel gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren.


VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe
1.    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine frühere / oder spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen unser Hotel herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3.    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit dem Hotel vereinbart werden.
4. Sollte der Kunde das Zimmer über 12.00 Uhr hinaus nutzen,
ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Hotel dazu getroffen zu haben, kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen - ab 18.00 Uhr mindestens 90%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

VII. Haftung von Griesers Hotel zur Post
1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Griesers Hotel zur Post beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel oder Zimmersafe zu nutzen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Hotel besteht nicht.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.